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Mitgliedsbeitrag 2012 |
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Sonderregelung für Jugendliche bis 10 Jahre (Jahrgang 2002 und jünger): Kinder von ausübenden Mitgliedern, die den vollen Mitgliedsbeitrag leisten, sind bis einschließlich des Jahres, in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden, vom Mitgliedsbeitrag befreit. Eine ordnungsgemäße Annmeldung ist Voraussetzung.
(1) Studien-, Schulbesuchsbestätigung muss jährlich bis spätestens 1. März in schriftlicher Form unaufgefordert vorgelegt werden(2) Schriftlicher Nachweis bis spätestens 1. März erforderlich (3) Die Bearbeitungsgebühr wird bei jeder Anmeldung, auch bei Wiedereintritt, fällig und beinhaltet die Keycard
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